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Manchmal
kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und
jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Be-
kanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D.
h., grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne
des Geset- zes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach
der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen
erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei
der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und
der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer -
voraussichtlich für mindes- tens sechs Monate - in
erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Stadt Gehrden hat seit 1983 aus den damaligen
Gemeindeschwestern eine Sozialstation gegründet, die in
100%iger Trägerschaft der Stadt steht.
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Die
Sozialstation Gehrden arbeitet in der ambulanten Pflege
und ist ein nicht ge- winnorientierter Netto-Regie-Betrieb
der Stadt Gehrden. Die Einnahmen sind aus- schließlich
zur Deckung der Personal- und Sachkosten bestimmt. Die
Gebühren werden mit den Kranken- und Pflege- kassen
vereinbart. Den Dienst der Sozial- station kann jeder in
Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Konfession, Ge-
schlecht, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer
Kranken- oder Pflegekasse. Im Juni 2009 ist die
Tagespflege für Senioren eröffnet worden. Sie ist die
einzige kommunale Tagespflegeeinrichtung in der
Bundesrepublik Deutschland.
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