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Wir pflegen Sie da, wo Sie Zuhause sind!  

Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Be- kanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D. h., grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Geset- zes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körper- pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheb- lichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Stadt Gehrden hat seit 1983 aus den damaligen Gemeindeschwestern eine Sozialstation gegründet, die in 100%iger Trägerschaft der Stadt steht. 

Die Sozialstation Gehrden arbeitet in der ambulanten Pflege und ist ein nicht ge- winnorientierter Netto-Regiebetrieb der Stadt Gehrden. Die Einnahmen sind aus- schließlich zur Deckung der Personal- und Sachkosten bestimmt. 

Die Gebühren werden mit den Kranken- und Pflegekassen vereinbart. Den Dienst der Sozialstation kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Konfes- sion, Geschlecht, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer Kranken- oder Pflegekasse. 

Im Juni 2009 ist die Tagespflege für Senioren eröffnet worden. Sie ist eine der wenigen Tagespflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, welche in kommunaler Trägerschaft geführt wird. 


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