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Wir pflegen Sie da, wo Sie Zuhause sind!  

Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Be- kanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D. h., grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Geset- zes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindes- tens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Stadt Gehrden hat seit 1983 aus den damaligen Gemeindeschwestern eine Sozialstation gegründet, die in 100%iger Trägerschaft der Stadt steht.

Die Sozialstation Gehrden arbeitet in der ambulanten Pflege und ist ein nicht ge- winnorientierter Netto-Regie-Betrieb der Stadt Gehrden. Die Einnahmen sind aus- schließlich zur Deckung der Personal- und Sachkosten bestimmt. Die Gebühren werden mit den Kranken- und Pflege- kassen vereinbart. Den Dienst der Sozial- station kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Konfession, Ge- schlecht, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer Kranken- oder Pflegekasse. Im Juni 2009 ist die Tagespflege für Senioren eröffnet worden. Sie ist die einzige kommunale Tagespflegeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland.


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